Signage for Care

Signaletik für Demenzabteilungen in Schweizer Alters- und Pflegeheimen

8 Min. LesezeitSignage for Care5. November 2026

Eine Demenzabteilung oder geschützte Wohngruppe braucht eine eigene Signaletik: wenige, klare Schilder an den Türen, die Bewohnerinnen und Bewohner suchen, und Zurückhaltung überall sonst. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie vorgehen, was Alzheimer Schweiz und ARTISET/CURAVIVA dazu veröffentlichen und wo die Kantone mitreden.

Fast die Hälfte der Menschen, die in Schweizer Alters- und Pflegeheimen wohnen, hat nach Angaben von Alzheimer Schweiz eine Demenz (Positionspapier vom 6. Mai 2025). Viele Heime führen dafür eine Demenzabteilung oder eine geschützte Wohngruppe. Dort stellt sich bei jedem Umbau und jeder Neueinrichtung dieselbe Frage: Welche Türen sollen Bewohnerinnen und Bewohner finden, welche nicht, und wie sagt man das mit Schildern, ohne den Wohnbereich in einen Spitalgang zu verwandeln? Dieser Leitfaden gibt eine praktische Antwort und zeigt, worauf Sie sich dabei stützen können.

Hinweis

Dieser Artikel ist ein Überblick, keine Rechts- oder Planungsberatung. Bewilligung und Aufsicht der Heime sind kantonal geregelt, und die Anforderungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Alle Fundstellen stehen am Ende des Artikels.

Was gilt in der Schweiz? Kanton, Konzept, Empfehlungen#

Eine schweizweite Vorschrift zur Beschilderung einer Demenzabteilung gibt es nicht. Das Bundesrecht verteilt die Rollen: Nach Art. 387 ZGB unterstellen die Kantone Wohn- und Pflegeeinrichtungen, in denen urteilsunfähige Personen betreut werden, einer Aufsicht. Nach Art. 39 Abs. 3 KVG gelten die Zulassungsvoraussetzungen für Spitäler sinngemäss für Pflegeheime, darunter die Aufnahme auf die Liste des Kantons. Wie Bewilligung und Aufsicht im Einzelnen aussehen, regelt jeder Kanton selbst. Im Kanton Zürich zum Beispiel braucht eine stationäre Pflegeinstitution mit mehr als fünf Pflegebetten eine Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion. Das ist ein Beispiel, keine Regel für die übrige Schweiz: Fragen Sie bei Ihrer kantonalen Stelle nach, was für Ihr Haus gilt.

Fachlich orientieren sich viele Häuser an zwei Grundlagen, die ARTISET, die Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA, auf ihrer Themenseite «Bei Demenz begleiten» bereitstellt. Erstens die DemCare-Empfehlungen für Langzeitinstitutionen, die Alzheimer Schweiz im Auftrag des BAG im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie erarbeitet hat. Zweitens die Konzeptvorlage «Demenzbegleitung in geschützten Wohngruppen», von CURAVIVA Thurgau erarbeitet und von CURAVIVA Schweiz 2018 veröffentlicht. Beide sind Empfehlungen und Vorlagen, keine Vorschriften. Sie sagen nichts über Schildgrössen, aber viel darüber, welche Rolle die Umgebung spielt.

Was diese Grundlagen zur Umgebung sagen:

  • DemCare, Empfehlung A.10: Die verfügbare Infrastruktur, zum Beispiel die Architektur, ist wenn immer möglich dem aktuellen Bedarf der Person mit Demenz angepasst.
  • DemCare, Empfehlung 2.12: Die örtliche Orientierung wird mit gezielten Massnahmen unterstützt, genannt werden unter anderem warme Beleuchtung, eine unaufgeregte Gestaltung von Wänden und Böden und kontrastreiche Farben. Bei persönlichen Fotos und bei der Beschriftung von Zimmertüren ist zu beachten, dass sich die Person möglicherweise nicht wiedererkennt.
  • DemCare, Empfehlung 3.1: Zur Milieugestaltung gehört eine wohnliche, vertraute Umgebungsgestaltung mit Elementen, die unter anderem Orientierung geben.
  • Konzeptvorlage geschützte Wohngruppen, Abschnitt 5.1: Menschen mit Demenz sind auf eine eindeutig gestaltete, einladende Umgebung mit ausreichend Tageslicht oder passendem Kunstlicht angewiesen; das Konzept beschreibt, wie das im eigenen Haus umgesetzt ist.

Für Ihre Signaletik heisst das: Halten Sie im Pflege- und Betreuungskonzept fest, wie Sie Orientierung im Wohnbereich gestalten, und richten Sie die Schilder danach aus. Dann ist die Beschilderung kein Einzelprojekt der Haustechnik, sondern Teil eines Konzepts, das Team, Leitung und Angehörige kennen.

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Schritt 1: Die Wege der Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen#

Beginnen Sie nicht beim Katalog, sondern im Gang. Gehen Sie die Abteilung zu verschiedenen Tageszeiten ab, am besten mit einer Pflegefachperson, die die Gruppe gut kennt. Notieren Sie, wohin die Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich gehen: zum eigenen Zimmer, zur Toilette, an den Esstisch, in den Aufenthaltsraum, in den Garten. Notieren Sie auch, wo jemand stehen bleibt, umkehrt oder an einer falschen Tür rüttelt. Diese Stellen sind Ihre Planungsgrundlage. Unsere Checkliste für die Orientierungsanalyse hilft beim Festhalten.

Schritt 2: Welche Türen Sie benennen#

Benennen Sie die Türen, die Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag selbst suchen. Alzheimer Schweiz fragt in ihrem Infoblatt zum Heimeintritt, das Angehörigen bei der Heimwahl hilft, ausdrücklich: «Sind Toiletten und der Speisesaal für Menschen mit Demenz leicht zu finden?» Genau dort setzen Sie an.

Türen und Orte, die ein klares Schild verdienen:

  • Toilette und Badezimmer: an jeder Tür, die Bewohnerinnen und Bewohner benützen, mit Wort und Piktogramm. Mehr dazu im Leitfaden Toiletten leicht auffindbar machen.
  • Das eigene Zimmer: ein Türschild mit Name und, auf Wunsch, einem Foto oder einem vertrauten Motiv. DemCare weist darauf hin, dass sich die Person auf einem Foto oder in einer Türbeschriftung möglicherweise nicht wiedererkennt, und empfiehlt, das Zimmer zusammen mit ihr einzurichten. Wählen Sie deshalb auch Bild und Text des Türschilds mit ihr oder ihren Angehörigen aus.
  • Speisesaal, Wohnzimmer oder Aufenthaltsraum: die gemeinsamen Räume, in denen der Tag stattfindet.
  • Garten: DemCare empfiehlt für Spezialabteilungen einen frei zugänglichen, gesicherten Aussenbereich (Empfehlung 3.5). Wenn es ihn gibt, soll man die Tür dorthin auch finden.

Schritt 3: Welche Türen dezent bleiben#

Ebenso wichtig ist, was nicht ins Auge springen soll: Dienstzimmer, Ausguss, Lager, Technik, Wäsche, Medikamentenraum. Hier braucht das Personal eine Beschriftung, die Bewohnerinnen und Bewohner nicht als Einladung lesen. Ein kleines, ruhiges Schild in einem Ton nahe der Wandfarbe, ohne kräftiges Piktogramm, erfüllt diesen Zweck. Unser Leitfaden für dezente Schilder zeigt Beispiele.

Heikler ist die Ausgangstür einer geschützten Wohngruppe. Manche Häuser gestalten sie zurückhaltend oder kaschieren sie. Prüfen Sie diesen Schritt im Team und halten Sie ihn im Konzept fest: Art. 383 ZGB erlaubt einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung, die Bewegungsfreiheit einer urteilsunfähigen Person nur unter bestimmten Voraussetzungen einzuschränken, und Art. 384 ZGB verlangt dafür ein Protokoll. Ob eine gestalterische Massnahme an einer Tür darunter fällt, ist eine Frage für Ihre Leitung und gegebenenfalls Ihre Aufsichtsbehörde, nicht für den Schildlieferanten. Die ARTISET-Konzeptvorlage widmet dem Abwägen von Selbstbestimmung, Schutz und Sicherheit einen eigenen Abschnitt (Abschnitt 14). Rettungszeichen und die Kennzeichnung von Fluchtwegen verändern oder verdecken Sie in keinem Fall; Fragen dazu klären Sie mit Ihrer Brandschutzfachperson.

Schritt 4: Wort und Bild zusammen#

Ein Schild für Bewohnerinnen und Bewohner trägt ein kurzes, alltägliches Wort und ein eindeutiges Piktogramm, das zeigt, was im Raum ist. Schreiben Sie, was die Menschen selbst sagen: «Toilette» oder «WC», «Speisesaal» oder «Esszimmer». Entscheiden Sie sich pro Haus für ein Wort und bleiben Sie dabei. In mehrsprachigen Häusern oder in Gruppen mit Bewohnenden aus anderen Sprachregionen kann das Piktogramm mehr tragen als das Wort; die Sprache auf dem Schild bleibt trotzdem die des Hauses. Auch Alzheimer Schweiz empfiehlt für die eigene Wohnung, Zimmertüren zu beschriften oder eine einfache Zeichnung (Piktogramm) anzubringen (Infoblatt «Die Wohnung anpassen»). Dieser Rat ist für zu Hause geschrieben, lässt sich aber gut auf die Wohngruppe übertragen.

Schritt 5: Kontrast, Höhe und Licht#

DemCare nennt kontrastreiche Farben als Mittel der örtlichen Orientierung (Empfehlung 2.12). Für die Signaletik bedeutet das zweierlei: Schrift und Piktogramm müssen sich deutlich vom Schildgrund abheben, und das Schild selbst muss sich von Tür und Wand abheben. Ein dunkles Schild auf einer hellen Tür oder umgekehrt funktioniert; ein Schild im Ton der Tür verschwindet. Montieren Sie Schilder auf einer Höhe, die auch aus dem Rollstuhl und mit gesenktem Blick gut lesbar ist, und vermeiden Sie Spiegelungen durch Fenster und Deckenleuchten. Hintergründe dazu finden Sie in unseren Artikeln zu Farbkontrast und Montagehöhen. Für Fragen zur hindernisfreien Gestaltung verweist Alzheimer Schweiz auf die Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur und ihre kantonalen Beratungsstellen.

Schritt 6: Orientierungspunkte im Gang#

Lange, gleich aussehende Gänge sind in vielen älteren Heimen die grösste Hürde. Schilder allein lösen das nicht. Setzen Sie Orientierungspunkte: eine Sitzecke mit einem markanten Möbel, ein grosses Bild, eine Pflanze, eine Vitrine mit Gegenständen aus dem Alltag früherer Jahrzehnte. Ein solcher Punkt an einer Abzweigung gibt dem Weg ein Gesicht. Wegweiser im Format 500 x 105 mm ergänzen ihn dort, wo sich ein Weg teilt, zum Beispiel mit «Speisesaal» und einem Pfeil. Mehr dazu im Artikel Orientierungspunkte als Gedächtnisanker.

Schritt 7: Ein einheitlicher Code im ganzen Haus#

Legen Sie einen Code fest und halten Sie ihn durch: dieselbe Farbe für dieselbe Raumart, dieselbe Schrift, dieselbe Position neben der Tür auf der Seite der Türklinke, dieselben Piktogramme. Wer heute ein Schild für die Toilette im Erdgeschoss bestellt und in zwei Jahren eines für den zweiten Stock, soll dasselbe Schild bekommen. Halten Sie den Code in einer einfachen Liste fest, die zum Pflege- und Betreuungskonzept gehört. Die Konzeptvorlage sieht vor, das Konzept alle vier Jahre zu überprüfen (Abschnitt 17); nehmen Sie die Signaletik in diese Überprüfung auf. Warum Einheitlichkeit zählt, beschreibt unser Artikel zur einheitlichen Beschilderung.

Welche Schilder wofür#

Unsere Schildtypen und wo sie in einer Demenzabteilung passen:

  • Türschild 228 x 228 mm: für Toilette, Badezimmer, Speisesaal, Aufenthaltsraum und Garten, mit Raumname und Piktogramm.
  • Personalisiertes Türschild: für das Zimmer der Bewohnerin oder des Bewohners, mit Papiereinlage für Name und Foto, die sich ohne neues Schild austauschen lässt.
  • Wegweiser und Orientierungsschild 500 x 105 mm: an Abzweigungen und am Eingang der Wohngruppe.
  • Fahnenschild: wo eine Tür nur von der Seite zu sehen ist, zum Beispiel in einem langen Gang.
  • Dezentes Schild 304 x 76 mm: für Dienstzimmer und Funktionsräume, die nicht ins Auge fallen sollen.
  • Acht Farben, damit Sie den Kontrast zu Tür und Wand wählen können: Eiche, Nussbaum, Weisskiefer, Carolinablau, Granatrot, Heidelila, Salbeibraun und Viridiangrün.

Im Konfigurator sehen Sie jedes Schild mit Raumname, Piktogramm und Farbe, bevor Sie bestellen; der Lift heisst dort «Aufzug». Einen Überblick über alle Schildtypen finden Sie in unserem Katalog. Schilder mit deutscher Brailleschrift bieten wir auf unserer deutschsprachigen Website nicht an; wenn Ihr Projekt eine taktile Beschriftung verlangt, planen Sie diese gesondert.

Kurz zusammengefasst#

Das Wichtigste:

  • Bewilligung und Aufsicht der Heime regeln die Kantone (Art. 387 ZGB); fragen Sie Ihre kantonale Stelle, was für Ihr Haus gilt.
  • DemCare und die ARTISET/CURAVIVA-Konzeptvorlage sind Empfehlungen, keine Vorschriften; verankern Sie die Signaletik in Ihrem Pflege- und Betreuungskonzept.
  • Benennen Sie die Türen, die Bewohnerinnen und Bewohner suchen: Toilette, Zimmer, Speisesaal, Aufenthaltsraum, Garten.
  • Halten Sie Funktionsräume dezent; Massnahmen an der Ausgangstür prüfen Sie im Team mit Blick auf Art. 383 ZGB, Rettungszeichen bleiben unangetastet.
  • Wort und Piktogramm zusammen, deutlicher Kontrast, Orientierungspunkte im Gang und ein Code, der im ganzen Haus gleich bleibt.

Quellen#

Fundstellen dieses Artikels (abgerufen im November 2026):

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