Betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften
Wohnen mit Unterstützung: abgeschlossene Wohnungen oder ein gemeinsames Haus mit vier oder fünf Mietparteien. Die Menschen haben einen Mietvertrag; die Tür ist ihre Wohnungstür, und der Flur ist ein gemeinsamer Flur, kein Empfang.
- Ein Eingangsschild mit Name und Nummer des Hauses und ein Wegweiser dort, wo sich der Flur teilt
- Die Wohnungstüren: eine feste Nummer oder ein Halter mit Wechseleinlage, deren Inhalt die Mieterin oder der Mieter selbst bestimmt
- Bad, Toilette und Küche in einer Wohngemeinschaft, kontrastreich und mit Piktogramm zusätzlich zum Wort
- Büro, Bereitschaftszimmer, Medikamentenraum, Aktenablage, Waschküche, Putzraum, Zählerraum, Müll- und Fahrradraum – in einer sichtbar schlichteren Linie als die Wohnungstüren















