Signage for Care

SIA 500 im Alters- und Pflegeheim: Beschriftung, Kontrast und Orientierung

8 Min. LesezeitSignage for Care5. November 2026

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» ist in der Schweiz der Bezugspunkt für hindernisfreies Bauen. Für Alters- und Pflegeheime hält sie selbst fest, dass sie nicht ausreicht. Wir zeigen mit Fundstellen, was die Norm, das Merkblatt des Bundesamts für Wohnungswesen und die Fachstelle Hindernisfreie Architektur zu Beschriftung und Kontrast sagen, und wie Sie die Signaletik eines APH oder Alterszentrums praktisch angehen.

Wer in der Schweiz ein Alters- und Pflegeheim, ein Alterszentrum oder eine geschützte Wohngruppe plant, umbaut oder neu beschriftet, landet schnell bei der Norm SIA 500. Weniger bekannt ist, dass die Norm sich für Bauten zur Pflege und Betreuung selbst als nicht hinreichend bezeichnet. Dieser Artikel ordnet ein, was die SIA 500 zu Beschriftung und Kontrast regelt, welche weiteren Unterlagen Bund und Fachstellen dazu bereitstellen, und wie Sie daraus eine nüchterne Planung für die Signaletik Ihres Hauses ableiten.

Hinweis

Dieser Artikel ist ein Überblick, keine Rechts- oder Planungsberatung. Welche Vorschriften für Ihr Projekt verbindlich sind, legen das kantonale Baurecht und die Baubewilligungsbehörde fest. Alle Fundstellen stehen am Ende des Artikels.

Die SIA 500 in Kürze#

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» (Schweizer Norm SN 521 500) gibt der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) heraus. Massgebend ist die Ausgabe 2009, ergänzt durch Korrigenda. Wie alle SIA-Normen ist sie kostenpflichtig und im SIA-Shop erhältlich; ihren Wortlaut geben wir hier deshalb nicht wieder, sondern nennen die Ziffern und verweisen auf die Fachstellen, die die Norm erläutern.

Eine Revision ist unterwegs: Der SIA hat 2025 den Entwurf prSIA 500:2025-07 in die Vernehmlassung gegeben (Frist bis 3. Oktober 2025), vorgesehen als Ersatz für die Ausgabe 2009. Der Entwurf selbst hält fest, dass er keine Gültigkeit hat und nicht angewendet werden darf; bis eine neue Ausgabe erscheint, bleibt die Fassung 2009 der Bezug. Klären Sie bei der Eingabe des Baugesuchs, welche Ausgabe für Ihr Projekt gilt.

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Der gesetzliche Rahmen: das BehiG#

Auf Bundesebene steht das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG, SR 151.3) vom 13. Dezember 2002. Sein Zweck (Art. 1) ist, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Nach Art. 3 gilt es unter anderem für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen (Bst. a) und für Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten (Bst. c), wenn für deren Bau oder Erneuerung eine Bewilligung erteilt wird.

Das BehiG selbst enthält keine Masse für Schriften oder Kontraste. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus dem kantonalen Bau- und Planungsrecht und den Normen, auf die es verweist. Massgebend für Ihr Haus ist deshalb, was Ihr Kanton und Ihre Gemeinde in der Baubewilligung verlangen.

Was die SIA 500 zur Beschriftung sagt#

Die Signaletik gehört in der Norm zum Abschnitt über Information und Beschriftung, Ziffer 6.2. Die Fachstelle Hindernisfreie Architektur, die Schweizer Fachstelle für hindernisfreies Bauen, beschreibt in ihrer Fachinformation «Orientierung und Signaletik im Gebäude», dass die Norm dort zwei Arten unterscheidet: visuelle Informationen (Ziffer 6.2.1) und ertastbare Informationen (Ziffer 6.2.2). Türschilder, Wegweiser und Geschosspläne sind in erster Linie visuelle Informationen. Orientierung und Beleuchtung behandelt die Norm zusätzlich in ihrem Kapitel 4.

Für visuelle Beschriftungen und Piktogramme fasst die Fachstelle die Anforderungen der Ziffer 6.2.1 so zusammen:

Visuelle Informationen nach Ziffer 6.2.1, wie die Fachstelle sie zusammenfasst:

  • Anordnung: im Sichtbereich, höchstens 1,60 m über Boden.
  • Grösse: Schriften und Piktogramme richten sich nach der Lesedistanz. Als Richtgrösse gelten 30 mm Versalhöhe pro Meter Lesedistanz, die Mindestschriftgrösse beträgt 5 mm.
  • Schrift: serifenlos, nicht kursiv, halbfett oder fett, in Gross- und Kleinschreibung; rote Schrift vorzugsweise nicht.
  • Kontrast: Der Helligkeitskontrast von Schrift und Piktogramm zum Grund beträgt mindestens 0,6, und die hellere Farbe hat einen Reflexionsgrad von mindestens 0,6. Wie man Kontraste bestimmt, erklärt die Richtlinie «Visuelle Kontraste» der Fachstelle (2017).
  • Abdeckungen: Glas spiegelt in der Regel; vorzugsweise Beschriftungen ohne Glasabdeckung oder mit entspiegeltem Glas.

Ein Kontrastwert gilt immer für ein Paar: Schrift und Schildgrund, Schild und Wand. Ein Wert lässt sich deshalb nicht für ein Schild allein angeben, sondern erst am Ort, mit der Wand, an der es hängt, und dem Licht, das darauf fällt.

Warum die SIA 500 im Pflegeheim nicht genügt#

Dieser Punkt wird am häufigsten übersehen. Die SIA 500 grenzt ihren Geltungsbereich in Ziffer 0.1.5 selbst ab: Für altersgerechte Wohnungen und Bauten zur Pflege und Betreuung von Personen bezeichnet sie sich als nicht hinreichend und ist dafür nicht direkt anwendbar. Procap zählt zu diesen Sonderbauten Spitäler, Rehabilitationsstätten sowie Wohn- und Pflegeheime. Soweit Kanton oder Gemeinde nichts regeln, legen Bauherrschaft und Betreiber die baulichen Anforderungen dem Zweck entsprechend fest.

Procap, die Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Behinderungen, sagt es in ihrem Merkblatt M401 «Altersgerechte Wohnungen – Sonderbauten» deutlich: Die alleinige Anwendung der Anforderungen der SIA 500 würde bei solchen Bauten zu Planungsfehlern führen. Zielführend sei, die Abläufe von Pflege und Betrieb sorgfältig zu bestimmen und in bauliche Anforderungen umzusetzen. Für die Signaletik heisst das: Die Anforderungen der Norm an Schrift und Kontrast bleiben ein sinnvoller Ausgangspunkt, ersetzen aber nicht die Frage, wer sich in Ihrem Haus wo zurechtfinden muss.

Das Merkblatt des Bundesamts für Wohnungswesen#

Für altersgerechtes Wohnen hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) das Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» (Juli 2013) herausgegeben. Es richtet sich an Wohnbauten, die mit Bundeshilfe gefördert werden. Für altersgerecht geplante Bauten dieser Art gelten laut Merkblatt die Kapitel 9 und 10 der SIA 500, wobei auch die mit «vorzugsweise» umschriebenen Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen und «bedingt zulässige» Lösungen nicht zulässig sind. Es verlangt damit mehr als die Norm allein.

Zu visuellen Informationen nennt das Merkblatt eine Mindestschriftgrösse von 5 mm für die Beschriftung von Briefkästen und Klingeltableaus, serifenlose, helle Schriften auf dunklem Hintergrund sowie starke Helligkeitskontraste, zusätzlich auch Farbkontraste. Ein Pflegeheim ist kein gefördertes Mehrfamilienhaus; die Angaben des BWO sind dort keine Vorschrift. Sie zeigen aber, wo der Bund bei Menschen im Alter die Untergrenze sieht, und 5 mm sind eine Untergrenze für Beschriftungen, die man aus nächster Nähe liest, nicht ein Mass für Wegweiser im Korridor.

Ergänzende Unterlagen der Fachstelle#

Die Fachstelle Hindernisfreie Architektur veröffentlicht neben ihren Fachinformationen die Planungsrichtlinien «Altersgerechte Wohnbauten» mit einer Checkliste (sie nennt ebenfalls 30 mm pro Meter Lesedistanz und mindestens 5 mm), die Richtlinie «Visuelle Kontraste» und das Merkblatt MB 121 zu Relief- und Brailleschriften. Sie stehen frei zum Download und sind eine gute Grundlage, um mit Architektin, Bauherrschaft und Pflegeleitung über Schriftgrössen und Kontraste zu sprechen, bevor die Schilder bestellt sind.

Praktisch: Signaletik im APH oder Alterszentrum planen#

Aus den genannten Unterlagen ergibt sich keine fertige Schilderliste. Sie ergibt sich aus Ihrem Haus. Bewährt hat sich ein Vorgehen in wenigen Schritten:

So gehen Sie vor:

  • Wege abgehen: vom Zimmer zum Speisesaal, zum Aufenthaltsraum, zur Toilette, zum Lift und zum Garten, möglichst mit Pflegenden und, wo es geht, mit Bewohnerinnen und Bewohnern. Notieren Sie, wo jemand stehen bleibt oder zögert. Unsere Checkliste für einen Orientierungsrundgang hilft dabei.
  • Lesedistanz bestimmen: Ein Türschild liest man meist aus einem Meter oder weniger, einen Wegweiser im Korridor aus mehreren Metern. Mit dem Richtwert von 30 mm Versalhöhe pro Meter wird rasch klar, dass ein Wegweiser nur wenige Wörter tragen kann. Mehr zur Schrift in unserem Beitrag zu Typografie und Lesbarkeit.
  • Kontrast am Ort prüfen: Halten Sie Muster an die tatsächliche Wand, bei Tageslicht und bei Kunstlicht. Siehe auch unseren Beitrag zu Kontrast und Hellbezugswert.
  • Ein Wort und ein Bild je Raum: dieselbe Bezeichnung auf Tür, Wegweiser und Geschossplan, mit einem Piktogramm, das den Raum zeigt.
  • Montagehöhe und Lage festlegen: im Sichtbereich (nach der Zusammenfassung der Fachstelle höchstens 1,60 m über Boden), gut beleuchtet, ohne Blendung. Unser Beitrag zu Montagehöhen zeigt die Überlegungen.
  • Liftvorplätze und Korridorenden klar benennen: Dort entscheidet sich, wohin jemand weitergeht. Mehr dazu im Beitrag über Lifte und Liftvorplätze.
  • Dokumentieren und nachgehen: Halten Sie fest, warum welches Schild wo hängt, und gehen Sie die Wege nach dem Einbau noch einmal ab.

Profi-Tipp

Kontrast im Detail: Prüfen Sie zwei Paare getrennt. Die Schrift muss sich vom Schildgrund abheben, und das Schild muss sich von der Wand abheben. Ein Schild mit gut lesbarer Schrift kann auf einer Wand im gleichen Farbton trotzdem untergehen.

Wo unsere Schilder passen#

Unsere Schilder sind darauf ausgelegt, Menschen mit kognitiven Einschränkungen bei der Orientierung zu unterstützen. Ein Produkt unseres Sortiments, das Toilettenschild in acht Farben, steht seit 2018 mit 1A im Verzeichnis akkreditierter Produkte des Dementia Services Development Centre (DSDC, Universität Stirling); das Zertifikat schicken wir Ihnen gern. Diese Akkreditierung ist kein Nachweis im Sinne der SIA 500: Prüfen Sie Kontrast zur Wand, Schriftgrösse und Montagehöhe für Ihr Projekt selbst.

Formate und Farben:

  • Türschild 228 x 228 mm, für Zimmer, Toiletten, Bäder und Gemeinschaftsräume.
  • Wegweiser und Orientierungsschild 500 x 105 mm, für Korridore und Liftvorplätze.
  • Fahnenschild, das von der Wand absteht und den Korridor entlang schon von Weitem lesbar ist.
  • Dezentes Schild 304 x 76 mm, für Personal- und Funktionsbereiche wie Dienstzimmer oder Lager.
  • Acht Farben, damit Sie den Kontrast zu Ihren Türen und Wänden wählen können: Eiche, Nussbaum, Weisskiefer, Carolinablau, Granatrot, Heidelila, Salbeibraun und Viridiangrün.

Im Konfigurator gestalten Sie jedes Schild mit Raumname, Piktogramm und Farbe und sehen es, bevor Sie bestellen; der Lift heisst dort «Aufzug». Einen Überblick über alle Schildtypen finden Sie in unserem Katalog, und den Unterschied zwischen Türschild und Fahnenschild erklärt unser Vergleich. Ertastbare Informationen nach Ziffer 6.2.2 sind ein eigenes Thema: Schilder mit deutscher Brailleschrift bieten wir auf unserer deutschsprachigen Website derzeit nicht an. Wenn Ihr Projekt taktile Beschriftung verlangt, planen Sie diese gesondert.

Kurz zusammengefasst#

Das Wichtigste:

  • Die SIA 500:2009 «Hindernisfreie Bauten» ist kostenpflichtig; der Revisionsentwurf prSIA 500:2025-07 war 2025 in Vernehmlassung und gilt noch nicht.
  • Beschriftungen behandelt sie unter Ziffer 6.2: visuelle Informationen (6.2.1: unter anderem 30 mm Versalhöhe pro Meter, mindestens 5 mm, Kontrast mindestens 0,6) und ertastbare Informationen (6.2.2).
  • In Ziffer 0.1.5 bezeichnet sich die Norm für Bauten zur Pflege und Betreuung als nicht hinreichend; Procap warnt im Merkblatt M401 vor Planungsfehlern bei alleiniger Anwendung.
  • Das BWO-Merkblatt (2013) nennt 5 mm als Mindestschriftgrösse für Briefkästen und Klingeltableaus, serifenlose helle Schrift auf dunklem Grund und starke Helligkeits- und Farbkontraste.
  • Das BehiG (SR 151.3) setzt den Rahmen; die technischen Anforderungen stehen im kantonalen Baurecht.
  • Für die Signaletik: Wege abgehen, Lesedistanz bestimmen, Kontrast am Ort prüfen, ein Wort und ein Bild je Raum, nach dem Einbau nachgehen.

Quellen#

Fundstellen dieses Artikels (abgerufen im November 2026):

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