Signage for Care

Landesheimgesetze und Heimmindestbauverordnung: bauliche Vorgaben für Pflegeheime nach Bundesland

8 Min. LesezeitSignage for Care5. November 2026

Seit 2006 regeln die Länder das Heimrecht. Welche baulichen Mindestanforderungen gelten, hängt deshalb vom Bundesland ab. Dieser Überblick liest die Heimmindestbauverordnung, die bayerische AVPfleWoqG, das WTG NRW mit seiner Durchführungsverordnung und die Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg im Wortlaut, zeigt, was sie zu Fluren, Licht und Orientierung sagen, und was das für die Planung der Beschilderung bedeutet.

Wer ein Pflegeheim neu baut oder umbaut, fragt früher oder später: Welche baulichen Vorgaben gelten hier eigentlich, und steht darin etwas zur Beschilderung? Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf das Bundesland an. Die längere Antwort finden Sie in diesem Ratgeber. Wir lesen vier Regelwerke im Wortlaut, zitieren nur, was dort tatsächlich steht, und sagen deutlich, wo sie schweigen.

Hinweis

Dieser Artikel ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Fassung des jeweiligen Gesetzes oder der Verordnung und die Auskunft Ihrer zuständigen Heimaufsicht. Die Fundstellen stehen am Ende des Artikels.

Seit 2006 sind die Länder zuständig#

Bis 2006 war das Heimrecht Bundesrecht: das Heimgesetz und dazu die Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV). Mit der Föderalismusreform 2006 wurde das Heimrecht aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes herausgenommen und ist seitdem Ländersache. Was der Bund vorher erlassen hatte, gilt nach Art. 125a Abs. 1 Grundgesetz als Bundesrecht fort, kann aber durch Landesrecht ersetzt werden. Inzwischen haben die Länder eigene Heimgesetze erlassen, etwa das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Bayern oder das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen. Einige Länder haben dazu eigene bauliche Verordnungen erlassen.

Für die Planung heißt das: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Land eigene bauliche Vorgaben für Pflegeeinrichtungen erlassen hat. Hat es das, gelten diese. Hat es das nicht oder nur teilweise, kann die HeimMindBauV des Bundes weiter anzuwenden sein. Welche Regeln für Ihr Haus gelten, kann Ihnen die zuständige Heimaufsicht verbindlich sagen.

Kostenlose Sofort-Schätzung

Was kostet eine komplette Beschilderung?

Beschreiben Sie Ihre Einrichtung und erhalten Sie sofort einen Budgetrahmen für eine vollständige demenzgerechte Beschilderung.

Zum Kostenrechner

Die Heimmindestbauverordnung des Bundes#

Die HeimMindBauV, die „Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige“, stammt aus dem Jahr 1978. Nach § 1 gilt sie für Einrichtungen, die in der Regel mindestens sechs Personen aufnehmen; diese dürfen nur betrieben werden, wenn sie die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 29 erfüllen. Für die Wege im Haus sind vor allem diese Vorschriften wichtig:

Was die HeimMindBauV zu Wegen, Licht und Ruf sagt:

  • § 2: Wohnplätze und Pflegeplätze müssen unmittelbar von einem Flur aus erreichbar sein.
  • § 3 Flure und Treppen: Flure, die von Heimbewohnern benutzt werden, dürfen innerhalb eines Geschosses keine Stufen haben, außer zusammen mit einer geeigneten Rampe. In Pflegeheimen müssen die Flure zu den Pflegeplätzen so bemessen sein, dass bettlägerige Bewohner darauf transportiert werden können. Flure und Treppen sind an beiden Seiten mit festen Handläufen zu versehen.
  • § 4 Aufzüge: Ist bei regelmäßiger Benutzung mehr als eine Geschosshöhe zu überwinden, muss mindestens ein Aufzug vorhanden sein, dessen Art, Größe und Ausstattung den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen.
  • § 6 Beleuchtung: Die Lichtschalter müssen ohne Schwierigkeit zu bedienen sein. In Treppenräumen und Fluren muss bei Dunkelheit die Nachtbeleuchtung in Betrieb sein.
  • § 7 Rufanlage: Räume, in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, brauchen eine Rufanlage, die von jedem Bett aus bedient werden kann.

Zur Beschilderung, zur Kennzeichnung von Räumen oder zu Orientierungshilfen enthalten diese Vorschriften nichts. Die Verordnung regelt Flurbreite, Stufen, Handläufe, Aufzug und Licht, also die Wege selbst, nicht wie man sie findet. Für Ihre Beschilderung ist § 6 trotzdem nützlich: Wenn Flure nachts beleuchtet sein müssen, sollten Schilder an Bewohnerzimmern, Toiletten und Treppen so hängen, dass dieses Licht sie auch erreicht. Mehr dazu im Ratgeber Orientierung bei Nacht.

Bayern: PfleWoqG und AVPfleWoqG#

In Bayern gilt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Die baulichen Anforderungen stehen in der Ausführungsverordnung, der AVPfleWoqG, deren aktuelle Fassung seit dem 1. Januar 2025 gilt. Sie regelt unter anderem Wohnflächen, den persönlichen Wohnraum und die Barrierefreiheit. In § 13 heißt es zum Beispiel: „Der persönliche Wohnraum für eine Person muss mindestens eine Wohnfläche von 14 m², für zwei Personen mindestens eine Wohnfläche von 20 m² umfassen.“

Die baulichen Vorschriften der AVPfleWoqG betreffen Flächen, Räume und Ausstattung. Eine eigene Vorschrift zur Beschilderung oder Kennzeichnung von Räumen haben wir darin nicht gefunden. Wer in Bayern plant, findet praktische Hinweise im Leitfaden „Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen“, den die Bayerische Architektenkammer und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention im April 2025 veröffentlicht haben.

Nordrhein-Westfalen: WTG und WTG DVO#

Nordrhein-Westfalen regelt das Heimrecht im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) von 2014 und in der Durchführungsverordnung dazu, der WTG DVO. Für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, also das klassische Pflegeheim, beschreibt § 20 WTG die Anforderungen an die Wohnqualität. Absatz 1 ist die einzige der hier besprochenen Vorschriften, die Orientierung ausdrücklich nennt: Die Gestaltung der Wohn- und Gemeinschaftsräume muss sich „insbesondere im Hinblick auf Wohnlichkeit, Raumangebot, Sicherheit, Möglichkeiten der Orientierung und das Recht auf Privatsphäre“ an den Bedürfnissen älterer Menschen, von Menschen mit Behinderung und pflegebedürftiger Menschen ausrichten.

Nach § 20 Abs. 3 WTG müssen mindestens 80 Prozent der Plätze in Einzelzimmern liegen. Die Einzelheiten der baulichen Anforderungen regelt die WTG DVO.

Wichtig ist, was das Gesetz nicht sagt: § 20 WTG verlangt „Möglichkeiten der Orientierung“, schreibt aber nicht vor, wie sie aussehen. Weder Schilder noch Farben, Schriftgrößen oder Piktogramme werden genannt. Wie ein Haus diese Anforderung erfüllt, ist Sache der Planung und wird von der Heimaufsicht im Einzelfall beurteilt.

Baden-Württemberg: die Landesheimbauverordnung#

Baden-Württemberg hat mit der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18. April 2011 eigene bauliche Vorgaben erlassen. Die Verordnung des Sozialministeriums „zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs“ setzt zwei Schwerpunkte: § 3 verlangt für jede Bewohnerin und jeden Bewohner ein Einzelzimmer. § 4 verlangt, dass Wohngruppen gebildet werden können, und sieht für sie höchstens 15 Bewohnerinnen und Bewohner vor. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verordnung am 27. September 2011 bestätigt (Az. 6 S 707/10). Wie die Heimaufsichten Übergangsfristen und Ausnahmen handhaben, beschreiben die „Ermessenslenkenden Richtlinien zur Landesheimbauverordnung“ des Sozialministeriums (Stand Mai 2018).

Auch die LHeimBauVO enthält keine Vorgaben zur Beschilderung. Für die Planung ist sie trotzdem wichtig, denn sie legt die Gebäudestruktur fest: Einzelzimmer an Fluren und überschaubare Wohngruppen. Diese Struktur bestimmt, wie viele Türen, Gemeinschaftsräume und Abzweigungen Ihr Leitsystem abdecken muss.

Was die Vorschriften gemeinsam haben#

Das Ergebnis des Vergleichs:

  • Keine der zitierten Vorschriften schreibt Schilder, Schriftgrößen, Farben oder Piktogramme vor.
  • Alle regeln die bauliche Struktur: Flure, Zimmer, Wohngruppen, Aufzug, Licht.
  • Nur § 20 Abs. 1 WTG NRW nennt „Möglichkeiten der Orientierung“ ausdrücklich, ohne zu sagen, wie sie umzusetzen sind.
  • Fachliche Hinweise zur visuellen Information, etwa zu Kontrast und Schriftgröße, finden sich nicht im Heimrecht, sondern in Normen wie DIN 32975.

Was das für die Planung Ihrer Beschilderung bedeutet#

Weil das Heimrecht die Beschilderung offenlässt, entscheiden Sie selbst, mit Ihrer Planung und im Gespräch mit der Heimaufsicht, wie Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Mitarbeitende ihren Weg finden. Das ist eine Chance: Sie können die Beschilderung an Ihr Haus anpassen statt an eine Checkliste. Bei einem Neubau oder Umbau hilft diese Reihenfolge:

Vorgehen bei Neubau und Umbau:

  • Klären Sie mit der Heimaufsicht, welches Landesrecht gilt und ob die HeimMindBauV noch anzuwenden ist.
  • Lesen Sie die baulichen Vorgaben Ihres Landes als Rahmen für das Leitsystem: Wo liegen Wohngruppen, Gemeinschaftsräume, Aufzug und Treppen?
  • Planen Sie die Schilder entlang der Wege, nicht Raum für Raum: An jeder Abzweigung braucht es einen Hinweis auf das nächste Ziel. Hilfreich ist dazu unser Ratgeber zu Wegweisern.
  • Stimmen Sie Montagehöhen und Positionen mit Beleuchtung und Nachtbeleuchtung ab, damit Schilder auch nachts gut lesbar sind.
  • Halten Sie das Konzept schriftlich fest. Dann können Sie der Heimaufsicht zeigen, wie Ihr Haus Orientierung unterstützt.
  • Bei einem Umbau im laufenden Betrieb lohnt eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Schilder, zum Beispiel mit unserer Checkliste für Orientierungssysteme.

Unsere Schilder sind für genau diese Aufgabe gemacht. Ein Produkt unseres Sortiments, das Toilettenschild in acht Farben, steht seit 2018 mit 1A im Verzeichnis akkreditierter Produkte des Dementia Services Development Centre (DSDC, Universität Stirling); das Zertifikat schicken wir Ihnen gern. Für Bewohnerzimmer, Toiletten und Gemeinschaftsräume gibt es Türschilder im Format 228 x 228 mm mit Wort und Bild. Für Flure und Abzweigungen gibt es Wegweiser und Orientierungsschilder im Format 500 x 105 mm, für Personal- und Funktionsbereiche dezente Schilder im Format 304 x 76 mm. Wo eine Tür vom Flur aus schlecht zu sehen ist, steht ein Fahnenschild von der Wand ab. Türschilder, Wegweiser und Fahnenschilder gibt es in acht Farben: Eiche, Nussbaum, Weißkiefer, Carolinablau, Granatrot, Heidelila, Salbeibraun und Viridiangrün. So können Sie zum Beispiel jeder Wohngruppe eine eigene Farbe geben. Stellen Sie Ihre Schilder im Konfigurator zusammen oder sehen Sie sich den Katalog an.

Profi-Tipp

Für die Wahl zwischen Türschild und Fahnenschild lesen Sie unseren Vergleich Türschilder oder Fahnenschilder. Er hilft besonders bei langen Fluren mit vielen gleichen Türen.

Kostenlose Sofort-Schätzung

Was kostet eine komplette Beschilderung?

Beschreiben Sie Ihre Einrichtung und erhalten Sie sofort einen Budgetrahmen für eine vollständige demenzgerechte Beschilderung.

Zum Kostenrechner

Ähnliche Artikel

Prüfungen & Vorschriften

Beschilderung im Pflegeheim: Was DIN 18040 und DIN 32975 vorgeben

Wer Türschilder und Wegweiser für ein Pflegeheim plant, stößt schnell auf drei Normen: DIN 18040, DIN 32975 und DIN 32986. Dieser Ratgeber erklärt, was jede davon regelt, wann sie verbindlich ist und wie Sie die Anforderungen in eine Ausschreibung übersetzen.

Lesen
Prüfungen & Vorschriften

Qualitätsprüfung im Pflegeheim: Wo Orientierung und Wohnumgebung im Prüfbogen vorkommen

Einmal im Jahr, in der Regel mit einem Tag Vorlauf, kommt der Medizinische Dienst oder der PKV-Prüfdienst ins Haus. Dieser Ratgeber erklärt Heimleitungen die Rechtsgrundlage, den Ablauf nach der QPR vollstationär und die Stelle im Prüfbogen, an der die Wohnumgebung ausdrücklich genannt wird. Am Ende steht ein Orientierungsrundgang, den Sie selbst machen können.

Lesen
Ratgeber zu Schildtypen

Wegweiser im Pflegeheim: Orientierung, die funktioniert

Wegweiser mit Pfeil führen durch Flure und an Entscheidungspunkten vorbei. Wo sie hängen, wie viele Sie brauchen, wie daraus ein stimmiges Leitsystem wird und warum Sie bei der Bestellung keine Richtung festlegen müssen: Der Pfeil kommt lose und wird erst nach der Montage angebracht.

Lesen
Orientierung & Wegeleitung

Orientierung im Pflegeheim prüfen: Checkliste für den Rundgang

Wer die Orientierung im Haus verbessern will, beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Dieser Ratgeber führt Sie mit einer Checkliste durch den Rundgang: Schilder, Orientierungspunkte, Licht, Farbkontrast und alles, was Bewohnerinnen und Bewohnern den Weg zeigt.

Lesen
    Heimmindestbauverordnung und Landesheimrecht im Überblick