ÖNORM B 1600 und OIB-Richtlinie 4: Orientierung und Beschilderung im Pflegeheim
Baurecht ist in Österreich Landesrecht. Die OIB-Richtlinie 4 gilt nur dort, wo ein Land sie verbindlich erklärt, und auf die ÖNORM B 1600 verweist die Ausgabe 2023 der Richtlinie laut Wiener Baupolizei an keiner Stelle. Dieser Ratgeber ordnet die Regelwerke ein, nennt die Fundstellen und zeigt, wie Sie die Beschilderung eines Pflegeheims oder Seniorenwohnhauses praktisch planen.
Wer in Österreich ein Pflegeheim, ein Seniorenwohnhaus oder eine Wohngruppe für Menschen mit Demenz plant, stößt bei der Barrierefreiheit schnell auf zwei Namen: die OIB-Richtlinie 4 und die ÖNORM B 1600. Oft werden beide in einem Atemzug genannt, als wären sie dasselbe. Das sind sie nicht. Die eine ist eine Richtlinie, die erst über das Landesrecht verbindlich wird, die andere eine Norm, die ein Land übernehmen kann, aber nicht muss. Dieser Ratgeber erklärt, wie die beiden zusammenhängen, was die Stadt Wien dazu ausdrücklich festhält und was das für die Beschilderung Ihres Hauses bedeutet.
Hinweis
Dieser Artikel ist ein Überblick, keine Rechts- oder Planungsberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung der Bauordnung und Bautechnikverordnung Ihres Bundeslandes und die Auskunft der zuständigen Baubehörde. Alle Fundstellen stehen am Ende des Artikels.
Baurecht ist Landesrecht#
In Österreich gibt es kein bundesweites Baugesetz. Jedes der neun Bundesländer hat seine eigene Bauordnung und meist eine eigene Bautechnikverordnung. Das Amtshelfer-Portal oesterreich.gv.at fasst es auf seiner Seite „ÖNORMEN für barrierefreies Bauen“ so zusammen: Die Bauordnungen der Bundesländer berücksichtigen nicht mehr die ÖNORM B 1600, sondern die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“. Verpflichtend umzusetzen sind ÖNORMEN nach derselben Seite nur, wenn sie in die Bauordnung eines Bundeslandes aufgenommen wurden. Die Landesbauordnungen selbst finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Für die Planung heißt das: Die erste Frage ist nie „Was sagt die Norm?“, sondern „Was gilt in meinem Bundesland, und seit wann?“. Ein Haus in Linz und eines in Wien können zur selben Zeit nach unterschiedlichen Fassungen beurteilt werden, denn jedes Land hat die Richtlinie zu einem anderen Zeitpunkt übernommen, und maßgeblich ist meist, wann das Bauansuchen eingereicht wurde.
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Die OIB-Richtlinie 4, Ausgabe 2023#
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) ist die gemeinsame Einrichtung der Länder zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften. Es veröffentlicht die OIB-Richtlinien 1 bis 6; die Richtlinie 4 trägt den Titel „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“. Die aktuelle Ausgabe ist die vom Mai 2023, abrufbar auf der Seite „OIB-Richtlinien“ des Instituts.
Eine OIB-Richtlinie wirkt nicht von selbst. Erst wenn ein Land sie in seinem Baurecht für verbindlich erklärt, wird sie zur Vorgabe. Zwei Beispiele aus dem Landesrecht:
So übernehmen Länder die OIB-Richtlinie 4:
- Oberösterreich: § 4 der Oö. Bautechnikverordnung 2013 (Oö. BauTV 2013) regelt Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit durch einen Verweis auf die OIB-Richtlinie 4. Bis 2025 war das die Ausgabe 2019; mit der Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2025 (LGBl. Nr. 70/2025) setzt das Land die OIB-Richtlinien 1 bis 5 in der Ausgabe Mai 2023 um.
- Wien: Laut der Broschüre „Barrierefreies Planen und Bauen in Wien“ der Baupolizei (MA 37, Stand Dezember 2024) wurde die Wiener Bautechnikverordnung mit Verordnung der Landesregierung vom 22. Februar 2024 als WBTV 2023 neu erlassen. Für Bauansuchen ab dem 23. Februar 2024 ist demnach die OIB-RL 4, Ausgabe 2023, anzuwenden. Die Punkte 2.1.5 und 2.1.6 der Richtlinie sind in Wien ausgenommen; für die Pflicht zu Aufzügen und Hebeeinrichtungen gelten dort die §§ 111 und 115 der Bauordnung für Wien.
Für die übrigen Länder lesen Sie die jeweilige Bautechnikverordnung im RIS. Achten Sie auf das Datum: Welche Ausgabe der Richtlinie gilt, hängt in der Regel vom Zeitpunkt des Bauansuchens ab.
Die ÖNORM B 1600: Methode, nicht Pflicht#
Die ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundsätze“ wird von Austrian Standards herausgegeben; aktuell ist die Ausgabe vom 1. Mai 2023. Sie ist kostenpflichtig und im Webshop von Austrian Standards erhältlich. Zur selben Normenreihe gehört die ÖNORM B 1601, die Gesundheitseinrichtungen sowie assistive Wohn- und Arbeitsstätten behandelt; für ein Pflegeheim lohnt der Blick hinein. Auch sie wird nur verbindlich, wenn ein Land oder ein Vertrag sie vorschreibt.
Entscheidend ist der Satz, den die Wiener Baupolizei in ihrer Broschüre festhält: Die OIB-Richtlinie 4 in der Ausgabe 2023 verweist in keinem Punkt auf die ÖNORM B 1600. Die ÖNORM B 1600 ist daher nicht verbindlich einzuhalten; sie kann aber, wie andere Regelwerke auch, herangezogen werden. Mit anderen Worten: Über die OIB-Richtlinie 2023 wird die Norm nicht zur Pflicht. Planerinnen und Planer können sich weiterhin an ihr orientieren, und Bauherren können sie vertraglich vereinbaren.
Profi-Tipp
Praxistipp: Wenn ein Ausschreibungstext oder ein Pflichtenheft die ÖNORM B 1600 nennt, wird sie für dieses Projekt durch den Vertrag maßgeblich, auch wenn das Baurecht sie nicht verlangt. Klären Sie früh, welche Ausgabe und welche Abschnitte gemeint sind.
Was die Norm zu Orientierung und Kontrast behandelt#
Den Wortlaut der ÖNORM B 1600 geben wir hier nicht wieder: Der Text ist urheberrechtlich geschützt und nur über Austrian Standards erhältlich. Wenn Sie die Abschnitte zu Orientierung, Kontrasten und Informationen für Ihr Projekt brauchen, lesen Sie sie in der Ausgabe 2023-05-01 im Original. Öffentlich beschreiben lässt sich die Denkweise, nach der barrierefreie Orientierung geplant wird.
Drei Grundsätze ziehen sich durch die Fachliteratur zur barrierefreien Orientierung: Was der Orientierung dient, hebt sich deutlich von seinem Umfeld ab. Für den Kontrast zählt vor allem der Helligkeitsunterschied, nicht der Farbton. Und wichtige Informationen sind über mehr als einen Sinn wahrnehmbar (Zwei- oder Mehr-Sinne-Prinzip). Für visuelle Leitsysteme gibt es in Österreich mit der ÖNORM A 3012 eine eigene Norm, die oesterreich.gv.at auf derselben Seite wie die ÖNORM B 1600 aufführt. Praktische Checklisten zur barrierefreien Orientierung bietet die Stadt Wien in ihrer „Toolbox 5: Barrierefreie Orientierung“ (Ratgeberin Inklusive Beratung).
Diese Grundsätze sind für Menschen mit Seh- und Mobilitätseinschränkungen entwickelt. In einem Pflegeheim leben viele Menschen, auf die das zutrifft, und dazu Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz. Für sie kommen Überlegungen dazu, die keine Norm regelt: vertraute Wörter, ein Bild, das den Raum zeigt, und ein Schild dort, wo der Blick tatsächlich hinfällt.
Praktisch: die Beschilderung eines Pflegeheims planen#
Ob Ihr Haus nach der OIB-Richtlinie 4 beurteilt wird oder Ihr Auftrag die ÖNORM B 1600 vereinbart: Die Beschilderung selbst planen Sie am besten Raum für Raum und Weg für Weg. Diese Schritte haben sich bewährt.
In sechs Schritten zur Beschilderung:
- Wege gehen, nicht Pläne lesen: Gehen Sie die wichtigsten Wege eines Tages ab, vom Zimmer zum Speisesaal, zur Toilette, zum Aufenthaltsraum, in den Garten. Notieren Sie jede Stelle, an der man sich entscheiden muss. Dort braucht es ein Schild.
- Kontrast vor Ort prüfen: Ein Schild hebt sich nur ab, wenn es heller oder dunkler ist als die Fläche dahinter. Halten Sie Farbmuster an die echte Tür und Wand, bei Tageslicht und bei Kunstlicht. Mehr dazu im Ratgeber Kontrast und LRV.
- Ein Wort und ein Bild: Ein Türschild nennt den Raum mit dem Wort, das Bewohner kennen, etwa „Toilette“ oder „Speisesaal“, und zeigt ein Piktogramm dazu. Ein Bild und ein Wort sind zwei Wege, dieselbe Information aufzunehmen.
- Auf Augenhöhe der Menschen, die es lesen: Manche Bewohnerinnen und Bewohner gehen mit gesenktem Blick, andere sitzen im Rollstuhl. Prüfen Sie die Montagehöhe aus diesen Blickwinkeln, nicht nur aus dem Stand.
- Flure auf Distanz lesbar machen: Wer einen langen Flur entlanggeht, sieht ein flaches Türschild erst im letzten Moment. Ein Fahnenschild, das von der Wand absteht, ist schon von Weitem zu sehen. Mehr in Türschild oder Fahnenschild.
- Personalbereiche zurücknehmen: Dienstzimmer, Lager und Technikräume brauchen eine Kennzeichnung, aber keine Aufmerksamkeit. Ein dezentes Schild genügt dort.
Taktile Schrift und Braille#
Wenn Ihr Projekt taktile Raumbezeichnungen oder Brailleschrift verlangt, etwa weil der Auftrag es so vorsieht, planen Sie diese Schilder gesondert mit einem Anbieter, der sie in der geforderten Ausführung herstellt. Auf unserer deutschsprachigen Website bieten wir derzeit keine Schilder mit deutscher Brailleschrift an. Allgemeines zu taktilen Schildern finden Sie im Ratgeber Braille und taktile Beschilderung.
Wo unsere Schilder passen#
Signage for Care stellt Schilder für Pflegeeinrichtungen her. Ein Produkt unseres Sortiments, das Toilettenschild in acht Farben, steht seit 2018 mit 1A im Verzeichnis akkreditierter Produkte des Dementia Services Development Centre (DSDC, Universität Stirling); das Zertifikat schicken wir Ihnen gern. Das ist eine Akkreditierung dieses Zentrums, keine Aussage über eine ÖNORM oder die OIB-Richtlinie 4. Ob ein Schild in Ihrem Projekt die vereinbarten Anforderungen erfüllt, beurteilt Ihre Planerin oder Ihr Planer anhand der Projektunterlagen.
Unser Sortiment für die oben beschriebenen Schritte:
- Türschild, 228 x 228 mm: Raumname und Piktogramm, zum Beispiel für Schlafzimmer, Toilette, Badezimmer oder Speisesaal.
- Wegweiser (mit Pfeil) und Orientierungsschild (ohne Pfeil), 500 x 105 mm: für Entscheidungsstellen im Flur.
- Fahnenschild: steht von der Wand ab und ist den Flur entlang schon von Weitem lesbar.
- Dezentes Schild, 304 x 76 mm: für Personal- und Funktionsbereiche wie das Dienstzimmer.
- Acht Farben, damit Sie die passende zu Tür und Wand wählen können: Eiche, Nussbaum, Weißkiefer, Carolinablau, Granatrot, Heidelila, Salbeibraun und Viridiangrün.
Welche Farbe sich auf Ihrer Tür abhebt, hängt von der Tür ab: Auf einer dunklen Holztür fällt ein helles Schild auf, auf einer hellen Wand ein dunkles. Halten Sie im Zweifel ein Muster an Ort und Stelle. Im Konfigurator sehen Sie jedes Schild mit Raumname, Piktogramm und Farbe, bevor Sie bestellen; einen Überblick über alle Schildtypen finden Sie in unserem Katalog.
Kurz zusammengefasst#
Das Wichtigste:
- Baurecht ist in Österreich Landesrecht. Maßgeblich sind Bauordnung und Bautechnikverordnung Ihres Bundeslandes.
- Die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ (Ausgabe Mai 2023) gilt dort, wo ein Land sie verbindlich erklärt, etwa in Wien über die WBTV 2023 für Bauansuchen ab 23. Februar 2024 und in Oberösterreich seit der Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2025.
- Laut Wiener Baupolizei verweist die OIB-RL 4 (2023) an keiner Stelle auf die ÖNORM B 1600. Die Norm ist darüber nicht verbindlich, kann aber herangezogen oder vertraglich vereinbart werden.
- Für die Orientierung zählen Helligkeitskontrast, mehr als ein Sinneskanal und Schilder an den Stellen, an denen sich Menschen entscheiden.
Quellen#
Fundstellen dieses Artikels (abgerufen im November 2026):
- oesterreich.gv.at, „ÖNORMEN für barrierefreies Bauen“
- Österreichisches Institut für Bautechnik, „OIB-Richtlinien“ (Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“, Ausgabe Mai 2023)
- Stadt Wien, Baupolizei (MA 37), „Barrierefreies Planen und Bauen in Wien“, Stand Dezember 2024
- Oö. Bautechnikverordnung 2013, § 4 (Wortlaut im RIS bzw. bei JUSLINE)
- Land Oberösterreich, Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2025, Verordnungstext samt Erläuterungen
- Stadt Wien, Ratgeberin Inklusive Beratung, Checklisten und Toolboxen (darunter „Toolbox 5: Barrierefreie Orientierung“)
- Austrian Standards, ÖNORM B 1600:2023-05-01 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundsätze“ (kostenpflichtig)
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Landesrecht
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